Hochzeitsfotos mit Drohne: Regeln und Genehmigungen

Luftaufnahmen können einer Hochzeitsreportage eine besondere Perspektive geben. Der Blick über die Location, die Formation der Gäste im Garten oder die Landschaft rund um das Standesamt wirken eindrucksvoll und ergänzen klassische Paar- und Gruppenfotos.

Ein Drohnenflug ist jedoch kein spontaner Programmpunkt, der sich einfach zwischen Sektempfang und Abendessen einschieben lässt. In Deutschland gelten europäische Drohnenvorschriften, nationale Luftverkehrsregeln, Datenschutzbestimmungen und gegebenenfalls zusätzliche Einschränkungen für den jeweiligen Ort.

Wer die Luftaufnahmen in die Hochzeitsplanung einbindet, sollte deshalb früh klären, welches Fluggerät eingesetzt wird, wer den Flug durchführt und welche Einwilligungen erforderlich sind. So bleibt die Feier sicher, rechtlich nachvollziehbar und für das Brautpaar sowie die Gäste entspannt.

Welche Regeln für Drohnenflüge gelten

Seit 2021 gilt in Deutschland das europäische Drohnenrecht. Die meisten privaten und gewerblichen Hochzeitsaufnahmen fallen zunächst in die offene Betriebskategorie, sofern bestimmte Grenzen eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem eine maximale Flughöhe von 120 Metern, Sichtkontakt zur Drohne und ein sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen.

Die Drohnenklasse beeinflusst, welche Abstände und Nachweise gelten. Sehr leichte Modelle der Klasse C0 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen näher an Menschen eingesetzt werden, dürfen jedoch niemals über Menschenansammlungen fliegen. Für schwerere Geräte gelten strengere Vorgaben. Eine Hochzeitsgesellschaft wird dabei nicht automatisch zu einer Gruppe „beteiligter Personen“, nur weil sie an der Feier teilnimmt.

Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist in vielen Fällen Pflicht, besonders wenn die Drohne eine Kamera besitzt. Die Betreiber-ID muss am Fluggerät angebracht werden. Zusätzlich kann je nach Drohnenklasse und Einsatz ein Kompetenznachweis wie der EU-Drohnenführerschein A1/A3 oder der weiterführende Nachweis A2 erforderlich sein. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist in Deutschland ebenfalls vorgeschrieben.

Menschenansammlungen und Sicherheitsabstände

Eine Hochzeitsgesellschaft im Innenhof, auf einer Wiese oder vor einem Schloss kann als Menschenansammlung gelten. Gemeint sind viele Personen, die sich so dicht beieinander befinden, dass sie sich bei einem herabfallenden Fluggerät kaum aus eigener Kraft entfernen könnten. Über eine solche Gruppe darf eine Drohne nicht fliegen, auch nicht für wenige Sekunden.

Gäste müssen außerdem ausreichend Abstand zum Flugbereich haben. Personen, die bewusst in den Flug einbezogen wurden, müssen über Risiken informiert sein und ihre Zustimmung geben. Eine kurze Ansage des Fotografen ersetzt dabei keine sorgfältige Sicherheitsplanung. Kinder, ältere Menschen und Gäste, die den Flug nicht bemerken, sollten besonders geschützt werden.

Sicherer sind Aufnahmen vor Beginn der Feier, während sich nur wenige Personen am Motiv befinden, oder aus seitlicher Entfernung. Für Gruppenbilder aus der Luft kann die Drohne zunächst in sicherer Distanz positioniert werden, während die Gäste ihre Formation einnehmen. Der Pilot darf sich nicht allein auf den automatischen Rückflug oder Hindernissensoren verlassen.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Eine Kamera an der Drohne verarbeitet personenbezogene Daten, sobald Gäste, Mitarbeitende oder zufällig anwesende Personen erkennbar aufgenommen werden. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt deshalb einen nachvollziehbaren Umgang mit den Aufnahmen. Das betrifft die Information der Betroffenen, die Speicherung, die Weitergabe und die spätere Veröffentlichung.

Für Hochzeitsfotos ist zusätzlich das Recht am eigenen Bild relevant. Das Brautpaar sollte festlegen, welche Bilder privat bleiben und ob Aufnahmen für die Website, soziale Medien oder das Portfolio des Fotografen genutzt werden dürfen. Eine Einwilligung zur Aufnahme bedeutet nicht automatisch die Erlaubnis für jede spätere Veröffentlichung.

Im Vertrag mit dem Drohnenpiloten oder Fotografen sollten Zweck, Umfang und Speicherdauer der Aufnahmen geregelt sein. Auch die Frage, wer für eine erforderliche Einwilligung verantwortlich ist, sollte schriftlich feststehen. Unbeteiligte Personen lassen sich möglichst vermeiden oder nachträglich unkenntlich machen.

Flugzonen und erforderliche Genehmigungen

Vor jedem Flug muss geprüft werden, ob sich die Hochzeitslocation in einer geografischen Flugbeschränkung befindet. Dazu gehören beispielsweise Bereiche rund um Flughäfen und Flugplätze, Kontrollzonen, Naturschutzgebiete, militärische Einrichtungen, Krankenhäuser oder bestimmte Behördenstandorte. Die offizielle dipul-Karte des Luftfahrt-Bundesamtes bietet hierfür eine wichtige erste Orientierung.

Eine allgemeine Erlaubnis des Grundstückseigentümers ersetzt keine luftrechtliche Genehmigung. Der Eigentümer der Location muss dem Starten und Landen auf seinem Gelände zustimmen. Zusätzlich können die zuständige Luftfahrtbehörde, die Naturschutzbehörde oder der Betreiber eines nahegelegenen Flugplatzes beteiligt werden müssen.

Wenn der geplante Flug nicht in die offene Kategorie fällt, kann eine Betriebsgenehmigung für die spezifische Kategorie nötig sein. Das kann etwa bei geringen Abständen zu unbeteiligten Menschen, besonderen Flugzonen oder komplexen Flugabläufen der Fall sein. Die Bearbeitung kann Zeit beanspruchen, weshalb die Prüfung nicht erst in der Hochzeitswoche erfolgen sollte.

Verantwortlichkeiten vor dem Hochzeitstag

Bei einer Hochzeitsreportage sollte eindeutig feststehen, ob der Fotograf selbst fliegt oder ein spezialisierter Drohnenpilot beauftragt wird. Eine gültige Versicherung, die Registrierung und die erforderlichen Kenntnisse liegen in der Verantwortung des Betreibers beziehungsweise des eingesetzten Piloten. Das Brautpaar sollte sich die relevanten Nachweise vorab zeigen lassen.

Wichtige Vorbereitungen für den Drohnenflug

Auch Wetter, Akkureserven und ein alternativer Ablauf gehören zur Planung. Bei starkem Wind, Regen, schlechter Sicht oder technischen Problemen sollte der Flug entfallen. Ein verantwortungsvoller Pilot sagt eine Aufnahme ab, wenn die Bedingungen die Sicherheit gefährden, selbst wenn das Motiv besonders schön wäre.

Für das Hochzeitspaar empfiehlt sich ein kurzer Dokumentencheck mit dem Fotografen und der Location. Als ersten Schritt sollten beide jetzt die genaue Adresse der Feier in der dipul-Karte prüfen und das Ergebnis schriftlich beim Drohnenpiloten festhalten.